Testpflicht jetzt auch für Spitalsambulanzen
Ab Montag, den 19. April gilt in den steirischen Landeskrankenhäusern für terminisierte Ambulanzpatienten die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigentests oder PCR-Tests. Dieser darf nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein.
Diese Maßnahme wird dazu beitragen, auch weiterhin im Rahmen des Möglichen die steirischen Spitalsambulanzen nicht zu Orten der Weiterverbreitung des Corona-Virus werden zu lassen. Schon bisher gilt diese Verpflichtung ja für Begleitpersonen von Patienten und ohnehin an anderen Orten, an denen so genannte „körpernahe Dienstleistungen“ vollbracht werden, zu denen ja gewiss auch medizinisch-pflegerische Leistungen zu zählen sind. Diese Verpflichtung gilt ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Sie gilt natürlich nicht für Notfallpatienten, also Patienten, die berechtigt ohne Terminvereinbarung die Spitalsambulanz aufsuchen müssen.