FFP2-Masken-Tragepflicht in steirischen SpitÀlern bleibt aufrecht
Zum Schutz der gerade in KrankenhĂ€usern naturgemÀà hĂ€ufig anzutreffenden Gruppe besonders vulnerabler Personen halten es die Experten der KAGes fĂŒr unverzichtbar, in den öffentlich zugĂ€nglichen Krankenhausbereichen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske aufrecht zu halten. Dies gilt fĂŒr Besucher, Patienten und Mitarbeiter gleichermaĂen, ebenso aufrecht bleibt in den steirischen LandeskrankenhĂ€usern die bis dato geltende Besucherregelung welche eine BeschrĂ€nkung der Besucherzahl pro Patient, eine zeitliche EinschrĂ€nkung pro Besuch sowie eine allgemeine Besuchszeit zur Entlastung des Personals beinhaltet.