Ende der Maskenpflicht in den KAGes-SpitÀlern und -Landespflegezentren
Mit Ende April endet die gesetzliche FFP2-Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeanstalten und damit auch die generelle Vorgabe fĂŒr die KAGes-LandeskrankenhĂ€user und Landespflegezentren. Ausnahmen davon sind situationsbedingt aber weiterhin möglich.
Ab 1.5.2023 gilt keine gesetzliche Maskenpflicht mehr. SelbstverstĂ€ndlich können aber auch weiterhin im Einzelfall abweichende Regelungen zum Schutz der Patient*innen, der Mitarbeiter*innen und der sonstigen in den LKH/LPZ aufhĂ€ltigen Personen getroffen werden, so lange dies in der jeweiligen Situation erforderlich ist. Wie bisher ist dabei die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit zu berĂŒcksichtigen und es gilt selbstverstĂ€ndlich auch, HĂ€rtefĂ€lle â z.B. bei der Begleitung von Patient*innen in kritischen Lebenssituationen â zu vermeiden.
Informationen zu den lokalen SchutzmaĂnahmen finden Sie auf den Internet-Auftritten der LKH/LPZ bzw. auf den Webseiten der Kliniken und Abteilungen.
Weiterhin aufrecht bleibt das Zutrittsverbot fĂŒr Covid-19-positive Personen im Rahmen der COVID-19-VerkehrsbeschrĂ€nkungsverordnung. Bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion ersuchen wir dringend um eine AbklĂ€rung vor einem Besuch im LKH oder LPZ.
Zudem wird â auch zur eigenen Sicherheit â weiterhin empfohlen, die bereits etablierten Schutz- und HygienemaĂnahmen zu beherzigen: regelmĂ€Ăige HĂ€ndedesinfektion, Abstand halten, beim Niesen und Husten den Ellbogen vor den Mund halten bzw. bei Infekten auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.
Die aktuellen Regelungen finden Sie auf den LKH- und LPZ-Homepages sowie auf unserer Covid-Informationsseite www.kages.at/coronavirus.